Bedingt durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen (KVAG) wird es spätestens ab 2021 kein Doppelmandat VR-Präsident und Geschäftsführer mehr geben.
Das Geschäftsmodell, das Aquilana seit über 127 Jahren erfolgreich praktiziert, ist aus Gründen der Corporate Governance künftig nicht mehr zulässig. Durch die anstehende Pensionierung des heutigen Amtsinhabers Dieter Boesch per 31.12.2019 bietet sich die ideale Chance, den gesetzlich geforderten Zustand sogar ein Jahr vor Ablauf der stipulierten Frist von maximal 5 Jahren umzusetzen.