Am 19. Juni 2020 hat das Parlament eine Teilrevision des Schweizer Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verabschiedet, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Das VVG regelt die Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und privaten Versicherungsnehmern und gehört zu den wichtigsten Gesetzen für die Versicherungsbranche. Das revidierte Gesetz gilt grundsätzlich nur für Versicherungsverträge im Bereich der Zusatzversicherungen nach VVG, die nach dem Inkrafttreten mit privaten Versicherungsnehmern abgeschlossen werden. Für Versicherungsverträge, die vor dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes abgeschlossen werden bzw. das Beginndatum vor dem 1. Januar 2022 haben, gelten grundsätzlich folgende Bestimmungen des neuen Gesetzes (Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 19. Juni 2020 gemäss Art. 104 VVG):
Das revidierte Recht nach VVG sieht weitere Neuerungen vor, unter anderem (nicht abschliessend):
Diese Revision stärkt die Rechte der Versicherten und vereinfacht im digitalen Zeitalter den Kontakt sowie den Vertragsabschluss zwischen Versicherten und Versicherern. Aquilana hat die bestehenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenpflege-Zusatzversicherungen PLUS, TOP, Spitalpflege und Zahnpflege in den neuen Ausgaben ab 01.01.2022 überarbeitet:
Im Hinblick auf neue Verträge, die mit Versicherungsbeginn 01.01.2022 oder später abgeschlossen werden, hat Aquilana in den AVB Ausgaben 2022 eine umfassende Anpassung mit vielen Verbesserungen zu Gunsten der Versicherten vorgenommen. Bei den AVB Ausgaben 2015 (revidierte Ausgabe 2022) wurden hingegen nur neue zwingende Bestimmungen nach neuem Recht übernommen. Beispielsweise beträgt die Verjährungsfrist in den AVB Ausgabe 2015 (revidierte Version 2022) gegenüber der AVB Ausgabe 2022 weiterhin 2 Jahre. Daher unterscheiden sich diese beiden Ausgaben wesentlich voneinander. Bestandeskunden haben jeder Zeit die Möglichkeit auf eine schriftliche Mitteilung hin oder auch per E-Mail ihre Versicherungsprodukte PLUS, TOP, Spitalpflege (SV) oder Zahnpflege (ZV) statt auf der Grundlage gemäss AVB Ausgabe 2015 (revidierte Version 2022) auf die AVB Ausgabe 2022 abzuändern und fortzuführen.
Auch für Versicherungsabschlüsse der Ferien- und Reiseversicherung mit Beginn 01.01.2022 oder später wurden die AVB in der neuen Ausgabe 2022 überarbeitet und nach neuem Recht geltenden zwingenden Bestimmungen angepasst.
Nebst den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die erwähnten Krankenpflege-Zusatzversicherungen erscheinen auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen über die Unfallversicherung für Tod und Invalidität (UTI) in der neuen Ausgabe 2022. Der Versicherer für die UTI und damit der Risikoträger, die SOLIDA Versicherungen AG, Saumackerstrasse 35, 8048 Zürich, hat diverse inhaltliche Anpassungen, aber auch Änderungen in der Terminologie vorgenommen, gültig ab 1. Januar 2022.
Die neuen Ausgaben der Allgemeinen Versicherungsbedingungen können auf www.aquilana.ch/bestimmungen-formulare abgerufen werden.
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