Die epidemiologische Lage und die damit verbundenen Einschränkungen erschweren weiterhin die jährlichen Aktivitäten und Anlässe von Privaten und Unternehmen. Die ordentliche Generalversammlung der Aquilana Versicherungen wird daher auch dieses Jahr in schriftlicher Form durchgeführt.
Der Verwaltungsrat von Aquilana hat bereits in seiner Sitzung vom 30. Oktober 2020 basierend auf der vom Bundesrat erlassenen COVID-19-Verordnung 3 (Art. 27 - Versammlung von Gesellschaften) sowie nach Rücksprache mit unserem Rechtsdienst und mit der Revisionsgesellschaft beschlossen, auf eine physische Durchführung der Generalversammlung im Kongresszentrum «Trafo» in Baden am 21. Mai 2021 zu verzichten und wiederum eine schriftliche Abstimmung vorzunehmen.
Die Einladung zur Bestellung der schriftlichen Abstimmungsunterlagen für die 128. Generalversammlung und des Geschäftsberichtes 2020 haben unsere Versicherten als Beilage zu unserer Kundennews AQTUELL mit der Februar-Ausgabe 2021 erhalten. Die Bestellung kann mit dem frankierten Antworttalon in der Einladung oder auch Online vorgenommen werden.
Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit und danken für Ihr Vertrauen.
Aquilana Versicherungen