Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind Unfälle über die Krankenkasse versichert, sobald die Unfalldeckung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) ganz oder teilweise aufhört (Art. 8 Abs. 2 KVG). Dabei übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die Folgen derjenigen Unfälle, welche vor der Sistierung bei ihr versichert waren (Art. 8 Abs. 3 KVG).
Bitte beachten Sie, dass nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Monat eine Nachdeckung beim Unfallversicherer besteht und somit die Unfalldeckung bei Aquilana ein Monat später eingeschlossen werden kann.
UVG Artikel 3: Die Versicherung endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört und für arbeitslose Personen mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem letztmals die Anspruchsvoraussetzungen nach Artikel 8 AVIG erfüllt oder Entschädigungen nach Artikel 29 AVIG bezogen worden sind.