Standardmodell mit freier Arztwahl
Mit der herkömmlichen Versicherungsform OKP haben Sie uneingeschränkten Zugang zu den Ärzten und Spezialisten Ihrer Wahl. Zudem steht Ihnen als Aquilana Kunde frei, bei Bedarf die für Sie kostenlose telemedizinische Beratung von Medgate zu nutzen.
Freie Arztwahl in der ganzen Schweiz
Direkter Zugang zu Spezialisten ohne Überweisung
24h-medizinische Beratung im In- und Ausland +41 56 203 44 88
Kostendeckung nach Tarif in der ganzen Schweiz bei anerkannten Ärzten, Chiropraktoren, Ernährungsberatern, Hebammen, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Pflegefachpersonal
Kostendeckung bei Behandlung durch einen FMH-Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung:
Gemäss Art. 12 der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV)
Vertragstaxe auf der allgemeinen Abteilung in einem öffentlichen oder privaten Spital oder in einer Rehaklinik gemäss kantonaler Spitalliste des Wohnkantons.
Transportkosten:
Rettungskosten:
Bei medizinischen Notfällen (akute Erkrankung und/oder Unfall) ausserhalb der EU/EFTA Kostendeckung bis max. doppelten Tarif des Wohnkantons in der Schweiz (Transportkosten 50%, max. CHF 1’000.00); in EU-/EFTA-Ländern besteht Anspruch auf Sachleistungen gemäss bilateralem Abkommen im EU-/EFTA-Bereich mit der europäischen Krankenversicherungskarte. Sinnvolle Ergänzung für mögliche Mehrkosten im Ausland -> Ferien- und Reiseversicherung (FRV)
Kostendeckung nach Tarif:
Leistungen für zahnärztliche Behandlungen aus der Grundversicherung werden lediglich in Zusammenhang mit einer ernsthaften Erkankung des Kausystems erbracht oder wenn die Behandlung wegen einer schweren Allgeimeinerkrankung notwendig ist. Bei Unfällen kommt der Unfallversicherer für die Kosten auf oder der Krankenversicherer, wenn die Unfalldeckung in der Grundversicherung eingeschlossen ist.
Brillengläser / Kontaktlinsen:
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr max. CHF 180.00 pro Kalenderjahr
Medikamente:
ärztlich verordnete Medikamente der Generikaliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG), Arzneimittelliste oder Spezialitätenliste
Krankenpflege und Haushaltshilfe ambulante oder zu Hause (Spitex):
Untersuchung, Behandlung und Pflege gemäss kantonalen Verträgen / Tarifen
Psychotherapie:
Kostendeckung für ärztliche Psychotherapie
Medizinische Hilfsmittel:
Beiträge an Hilfsmittel gemäss Liste "Mittel und Gegenstände" des Bundesamts für Gesundheit
Die Grundversicherung ist für Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsort in der Schweiz obligatorisch. In Anlehnung an das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) bieten alle Krankenversicherer im Rahmen der Grundversicherung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft dieselben Leistungen an.
Ab dem dritten Kind unter 18 Jahren wird für das dritte und folgende Kinder ein Familienrabatt von 50% auf die Kinderprämie in der Grundversicherung gewährt, sofern die ersten beiden Kinder ebenfalls in der Altersgruppe 0 –18 Jahren versichert sind und alle versicherte Personen gemeinsam in einem Haushalt leben sowie im gleichen Vertrag (Familienpolice) wie der Prämienzahler versichert sind.
In der Grundversicherung können Sie auch sparen und zwar durch:
Ihre Versichertenkarte entspricht den Vorschriften des Bundes. Sie erhalten die Karte automatisch unter der Voraussetzung, dass Sie bei uns eine Grundversicherung (obligatorische Krankenpflege-Versicherung, Hausarztmodell CASAMED oder digitale Grundversicherung SMARTMED) abgeschlossen haben.
Wählen Sie das für Sie passende Versicherungsmodell.
Optimieren Sie in Ergänzung zu Ihrer Grundversicherung Ihre Versicherungsdeckung zum Beispiel für ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen oder alternative Behandlungsmethoden.
Finanzieller Schutz - sei es bei Reisen, für Ihre Gäste aus dem Ausland, bei einer Arbeitsunfähigkeit oder bei einem Schicksalsschlag. Prüfen Sie unsere weiteren Versicherungsmöglichkeiten, um Versicherungslücken zu schliessen.