Mehr Sicherheit für Ihre Gäste aus dem Ausland bei Krankheit und Unfall
Wenn Sie als Aquilana-Kunde Ihre Angehörigen oder Freunde aus dem Ausland zu Besuch erwarten, sind Sie gewiss auch dafür besorgt, damit sich Ihre Gäste in der Schweiz wohl und sicher fühlen. Mit der Heilungskosten-/Gästeversicherung der Europäischen Reiseversicherung ERV treten Sie eine wirkungsvolle Vorsorge: Der Aufenthalt Ihrer Gäste wird nicht durch die finanziellen Folgen eines unerwarteten Ereignisses zufolge Krankheit oder Unfall getrübt.
Schutz für Ihre Gäste aus dem Ausland bei Krankheit und Unfall
Gültig im ganzen Schengen-Raum
Versicherungsabschluss bis zum 5. Tag nach Einreise ohne Gesundheitsprüfung
24-Stunden-Helpline durch die Europäische Reisversicherung ERV
Inklusiv Reisekosten bei vorzeitigem Reiseabbruch
Schengenvisum: Für ein allfällig erforderliches Visum für die zuständige Behörde (z.B. Konsulat usw.) kann bei der Europäischen Reiseversicherung ERV direkt eine zusätzliche Versicherungsbestätigung angefordert werden.
Für die Gästeversicherung gelten die rechtsverbindlichen Informationen gemäss AVB/ZVB der Europäischen Reiseversicherung, Zweigniederlassung der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, 4002 Basel.
Die Kosten eines medizinisch betreuten Nottransportes in das Spital am Wohnort der versicherten Person oder die Rückführung im Todesfall sind unlimitiert im Versicherungsschutz inbegriffen!
Die Heilungskosten-/Gästeversicherung bietet den idealen Schutz für einen sorgenfreien Aufenthalt Ihrer Bekannten und Freunde in der Schweiz. Die Versicherung ist nur gültig, wenn sie bis spätestens am 5. Tag nach der Einreise in die Schweiz abgeschlossen wurde. Schliessen Sie die Versicherung nach der Einreise ab, ist sie gültig ab dem Tag des Abschlusses. Möchten Sie Ihren Gast 5 oder mehr Tage nach der Einreise noch versichern, beantragen Sie dies bitte direkt beim Service-Center der ERV. Der Versicherungsabschluss ist bis zum 80. Altersjahr möglich. Pro Schadenfall wird ein Selbstbehalt von CHF 200.00 erhoben; für Personen über 60 Jahre beträgt dieser Selbstbehalt CHF 500.00. Nicht versichert sind u.a. vorbestehende Leiden, Schwangerschaft/Geburt, psychische Störungen, Zahn- und Kiefererkrankungen sowie Flugunfälle.
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Die Heilungskosten-/Gästeversicherung bietet den idealen Schutz für einen sorgenfreien Aufenthalt Ihrer Bekannten und Freunde in der Schweiz.
Gültig für Schengenvisum: Für ein allfällig erforderliches Visum für die zuständige Behörde (z.B. Konsulat usw.) kann beim Versicherer direkt eine zusätzliche Versicherungsbestätigung angefordert werden.
Die Versicherung kann bis zum 5. Tag nach Einreise ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
Die Versicherungssumme gilt bei einer Familienversicherung pro Person.
Die Versicherung ist nur gültig, wenn sie bis spätestens am 5. Tag nach der Einreise in die Schweiz abgeschlossen wurde.
Der Versicherungsabschluss ist bis zum 80. Altersjahr möglich.
Pro Schadenfall wird ein Selbstbehalt von CHF 200.00 erhoben; für Personen über 60 Jahre beträgt dieser Selbstbehalt CHF 500.00.
Nicht versichert sind u.a. vorbestehende Leiden, Schwangerschaft/Geburt, psychische Störungen, Zahn- und Kiefererkrankungen sowie Flugunfälle.
Es gelten die rechtsverbindlichen Informationen gemäss AVB/ZVB der Europäischen Reiseversicherung, Zweigniederlassung der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, 4002 Basel.
Gerne stellen wir Ihnen den Produktprospekt (mit Einzahlungsschein / AVB) zu.