Finanzieller Schutz bei einem Schicksalsschlag
«Gesund alt werden». Nicht für alle Menschen wird dieser Wunsch Wirklichkeit. Eine Krankheit kann das Leben einschneidend verändern. Die Risikokapitalversicherung KTI schliesst materielle Lücken bei Tod oder Invalidität durch Krankheit. Optional kann auch das Unfallrisiko mitversichert werden. KTI bildet daher eine ideale Ergänzung zu AHV/IV und Pensionskasse und eine echte Alternative zu einer umfangreichen Lebensversicherung.
Individuell wählbare Versicherungssummen in Abstufungen von CHF 10’000.00
Auszahlung unabhängig von allen Leistungen anderer Versicherer
Weltweiter Versicherungsschutz
Befreiung von der Beitragszahlung bei Arbeitsunfähigkeit als auch bei Erwerbsunfähigkeit (Wartefrist von 6 Monaten)
Günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis und keine langjährige Vertragsbindung
Finanzieller Schutz bei einem Schicksalsschlag.
Produktfilm zum Thema „Verpfändung“.
Invalidität und Tod infolge Krankheit oder Unfall können schwerwiegende wirtschaftliche Folgen verursachen. Die gesetzlichen Versicherungen (AHV/IV/UVG/BVG) bieten meistens keinen ausreichenden Schutz.
Bei neun von zehn Invaliditätsfällen ist die Ursache auf eine Erkrankung oder ein Geburtsgebrechen zurückzuführen.
Risikoträgerin ist Generali Personenversicherungen AG mit Sitz in Adliswil.
Um eine Hypothek oder einen Geschäftskredit abzusichern, können Banken eine Todesfall- /Invalidität-Risikoversicherung bei Krankheit und Unfall inklusive Prämienbefreiung verlangen. Das KTI eignet sich hervorragend, um diesen Bedarf abzusichern.
KTI richtet sich vor allem an nichterwerbstätige Personen (zum Beispiel Haushaltführende, Kinder, Schüler und Studierende), Selbständig erwerbende oder Teilzeitbeschäftigte die nicht oder nur teilweise durch die obligatorische Berufsversicherung (BVB/UVG) versichert sind. Aber auch Vollzeitmitarbeitende können zusätzliche Kapitaldeckungen benötigen, da die Leistungen aus AHV/IV und BVG/UVG oft nicht genügen. Arbeitnehmer die eine berufliche Auszeit nehmen (Sabbatical) oder für Kreditnehmer, die Ihre Hypotheken und Geschäftskredite absichern möchten, ist die KTI bestens geeignet.
KTI ist eine Summenversicherung und leistet je nach versicherter Deckung bei Invalidität und/oder Tod durch Krankheit die vereinbarte Kapitalzahlung.
Der Abschluss ist bis zum vollendeten Tarifalter 55 möglich.
Das versicherte Todesfall- und das Invaliditätskapital bleibt konstant bis zum Alter 55. Ab Alter 56 fällt es jährlich um 10% des vollen, im Alter 55 versicherten Kapitals.
Die Versicherungsdeckung endet am 31. Dezember nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters, jedoch spätestens am 31. Dezember des Jahres, in dem die versicherte Person das 65. Tarifalter erreicht.
Mit Beginn der Leistungspflicht der Invaliditätsversicherung wird das Invaliditätskapital fällig.
Für Kleinkinder bis einschliesslich Tarifalter 3 beträgt die höchstversicherbare Todesfallsumme CHF 2’500.00.
Vom Tarifalter 4 bis einschliesslich Tarifalter 14 kann höchstens ein Todesfallkapital von CHF 20’000.00 versichert werden.
Für Jugendliche zwischen dem Tarifalter 15 und Tarifalter 18 beträgt die höchstversicherbare Todesfallsumme CHF 100’000.00.
Anstelle einer umfangreichen Lebensversicherung bietet KTI ohne Sparanteile eine echte Alternative für eine bedarfsgerichtete Lösung. Die KTI ist eine Kapitalversicherung bei Invalidität und Tod infolge Krankheit oder Unfall. Das Leistungsangebot sieht, je nach Alter, höchstversicherbare Summen vor: bis max. CHF 500’000.00