Unfälle sind nicht vorhersehbar, Versicherungslücken dagegen schon.
Unfälle, die zum Tod oder in eine Invalidität führen, ereignen sich täglich. Und das nicht nur im Strassenverkehr. Die schon menschlich sehr tragischen Schicksale stürzen das Unfallopfer oder die Hinterbliebenen oft auch in finanzielle Probleme. So z.B. dann, wenn durch Tod oder Invalidität das Einkommen voll oder teilweise wegfällt oder die Mutter plötzlich pflegebedürftig wird.
Bei solch traurigen Ereignissen schliesst die Risikokapitalversicherung UTI vorhandene Deckungslücken in Form von Kapitalzahlungen.
Individuell wählbare Versicherungssummen
Auszahlung unabhängig von allen Leistungen anderer Versicherer
Versicherungsabschluss ohne Gesundheitsprüfung
Weltweite Gültigkeit während 12 Monaten bei Reisen und Aufenthalten im Ausland
Optimaler Schutz zu kleinem Preis
« Notwendigkeit »
Einfach eine Versicherung mehr? Vielfach werden die Auswirkungen bei nicht erwerbstätigen Personen unterschätzt oder nicht wahrgenommen. Was, wenn eine Mutter plötzlich pflegebedürftig wird? Wie weiter, wenn ein Kind plötzlich auf Unterstützung angewiesen ist? Das sind die Überlegungen, die über Ja oder Nein entscheiden.
« Auszahlung »
Im Falle eines Unglücksfalles tauchen Notwendigkeiten auf, die bis anhin für Sie kaum ein Thema waren: Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, behindertengerechte Umbauten und Einrichtungen, Überbrückungseinkommen, Pflegeaufenthalte, Todesfallkosten, laufende Kosten wie Hypothekarschulden, Zinsen und anderes.
« Risikoträger»
Versicherer und Risikoträgerin ist die SOLIDA Versicherungen AG, Saumackerstrasse 35, 8048 Zürich. Die auf der Versicherungspolice aufgeführte Versicherung gilt für die UTI-Versicherten von Aquilana gleichzeitig als Versicherungsbestätigung.
Sozialversicherungen (AHV, IV, UVG) und Pensionskassen tragen bei einem Unfallereignis zwar massgeblich dazu bei, die wirtschaftlichen Folgen bei Tod oder Invalidität von Erwerbstätigen abzufedern. Jedoch sind vor allem Kinder, Schüler, Jugendliche, Studierende, Hauhaltsführende Personen häufig nur ungenügend geschützt. Aber auch bei Selbständigerwerbenden oder Angestellten mit festen Verpflichtungen wie Hypotheken weist der Versicherungsschutz oft Lücken auf. Darum ist es sinnvoll, sich die Auswirkungen zu überlegen.
Der Versicherungsabschluss ist bis zum 65. Altersjahr möglich.
Ab vollendetem 65. Altersjahr betragen die höchstversicherbaren Summen für Tod CHF 20’000.00, für Invalidität CHF 100’000.00. Bestehende höhere Versicherungssummen werden entsprechend herabgesetzt.
Ab vollendetem 65. Altersjahr werden Invaliditätsleistungen in Rentenform ausgerichtet und die Invaliditätsleistung wird ohne Progression berechnet.
Für Kleinkinder bis zum 30. Lebensmonat beträgt die höchstversicherbare Todesfallsumme CHF 2’500.00.
Für Kinder bis zum 18. Altersjahr beträgt die höchstversicherbare Todesfallsumme CHF 20’000.00.
* CHF 2’500.00 bis 2 ½ Jahre